Juni 1

Letztens auf der Autobahn. LKW Unfall und eine auslaufende, unbekannte Flüssigkeit. Es wird die Feuerwehr gerufen, die jedoch Schwierigkeiten hat, zum Unfallort vorzudringen, da die Autofahrer nur sehr langsam die Fahrbahn räumen. Dabei wird schon den Fahrschülern beigebracht, dass bei einem Stau eine Mittelgasse für Rettungskräfte freizulassen ist. Glücklicherweise konnte noch während der Anfahrt zum Unfallort Entwarnung gegeben werden. Auch wenn hier weitere Rettungskräfte entgegen der Fahrtrichtung hätten auffahren können, vergehen in so einem Fall wertvolle Minuten, die beispielsweise für eine eingeklemmte Person zur Todesfalle werden können. Mir ist nicht klar, wie ignorant die meisten Autofahrer hier agieren. Man sollte sich einmal vergegenwärtigen, man wäre selbst die Hauptperson in diesem Drama. Dabei gilt auch vor Baustellen diese Regelung. Eine Mittelgasse kann hier für Rettungsfahrzeuge, die die Autobahn als schnellen Anfahrweg zur Einsatzstelle nutzen, vorteilhaft sein. Im übrigen können Autofahrer auch rote Ampeln überfahren, um Rettungskräften freie Bahn zu gewähren.  Dies kann sich immer dann als sinnvoll erweisen, wenn die dahinter befindlichen Fahzeuge keine Möglichkeit haben, dem nahenden Rettungsfahrzeug Platz zu schaffen, da sie z.B. auf den Vordermann zu dicht aufgefahren sind, oder die jeweilige Lage ein Ausweichen nicht zulässt. Dabei muß natürlich ein langsames Hineintasten in die jeweilige Kreuzung stattfinden, um keine gefährlichen Situationen entstehen zu lassen.

Das Verhalten einiger Autofahrer bei herannahenden Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten ist ebenfalls grotesk. Einige versuchen dem Einsatzfahrzeug zu „entkommen“, indem sie auf das Gaspedal drücken. Die anderen verlangsamen ihre Fahrt ohne weitere Maßnahmen. Dabei ist es gerade wichtig, dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu signalisieren, das man das herannahende Rettungsfahrzeug erkannt hat und bereit ist, Platz zu machen. Dazu sollte immer der Blinker gesetzt werden. Am besten ist es natürlich direkt rechts ran zu fahren und durch Setzen des Blinkers klar zu dokumentieren, dass man das Fahrzeug vorbeilassen wird. Dazu muß auch kritisch angemerkt werden, dass der Fahrer des Rettungsfahrzeuges per Gesetz verpflichtet ist, Martinshorn und Blaulicht vom Gerätehaus bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu lassen und nicht zwecks Gehörschonung das Martinshorn zwischenzeitlich auf geringbevölkerten Strecken einfach auszuschalten. In der Praxis wird das Martinshorn erst wieder kurz vor Kreuzungen dazugeschaltet. Dies führt jedoch für die anderen Verkehrsteilnehmer zu sehr kurzen Reaktionszeiten. Hier ist ebenfalls auf Seiten der Rettungskräfte ein Umdenken erforderlich und auch notwendig. Zum Schluß ergeht daher die Aufforderung an alle Verkehrsteilnehmer. Bei herannahenden Fahrzeugen mit Sonderrechten, denkt immer daran, es könnten auch Eure Angehörige sein, die sich dort in einer Notlage befinden und für deren Empfinden  Minuten wie Stunden sind.

 

Der Artikel wurde bei opinio im Juli 2006 veröffentlicht